Was meinst du mit Notbeleuchtung?

Wenn ein Stromausfall zu schlechter Sicht an einem Arbeitsplatz führt, bezieht sich Notbeleuchtung auf batteriegestützte oder andere separat betriebene Lichtquellen, die eingeschaltet werden sollen.
Die Verwendung einer Notbeleuchtung wird durch zeitgenössische Baunormen sowohl für Geschäfts- als auch für Wohngebäude vorgeschrieben. Als Fixpunkt für ältere Bauwerke schreiben viele Bauvorschriften auch die Anbringung einer Notbeleuchtung vor.
Notbeleuchtung – Safeopedia-Erklärung
Eine Notbeleuchtung wird so eingerichtet, dass Personen sicher zu einem Fluchtweg aus einer Struktur geleitet werden. Je nach Grundriss des Gebäudes und möglichen Risiken und Hindernissen, die einen Arbeiter daran hindern könnten, sicher zu gehen, kann dies die Verwendung von Lichtern beinhalten, um den Ausgang hervorzuheben oder für eine geringe Beleuchtung im gesamten Gebäude zu sorgen. Notleuchten auf Bodenhöhe können in einigen professionellen Umgebungen verwendet werden, z. B. in Verkehrsflugzeugen, um Menschen zu einer Flucht zu führen.
Die Richtlinien des National Fire Prevention Association Life Safety Code (101) für Notbeleuchtung werden von der OSHA in den USA als Orientierungshilfe dafür anerkannt, wie Unternehmen ihrer allgemeinen Verantwortung zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes nachkommen können. Alle Fluchtwege, einschließlich Flure, Hallen und dergleichen, müssen diese Anforderungen erfüllen und über eine Notbeleuchtung verfügen.
Eine „kontinuierliche und ungehinderte Spur der Abreise von jedem Ort innerhalb einer Baustelle zu einem sicheren Ort (einschließlich Schutzzonen)“ ist das, was die OSHA-Vorschrift 1910.34 als Ausgangsweg bezeichnet. Die Notbeleuchtung muss mindestens 90 Minuten halten können und sich bei Stromausfall selbstständig einschalten. Um sicherzustellen, dass die Notbeleuchtung in gutem Funktionszustand gehalten wird, legen die OSHA- und NFPA-Vorschriften auch häufige Wartungs- und Prüfanforderungen fest, einschließlich einer monatlichen Überprüfung und einer jährlichen Prüfung gemäß NFPA 101.
Rettungszeichen müssen im Falle eines Stromausfalls beleuchtet werden, entweder durch eine Notbeleuchtung von außen oder durch eine Notlichtquelle, die in das Zeichen selbst eingebaut ist, gemäß den Vorschriften für die Notbeleuchtung. Diese Beleuchtung kann gelegentlich durch batterielose Mittel wie Photolumineszenz (Glühen im Dunkeln) bereitgestellt werden.
Bei der Diskussion um die Notbeleuchtung in Arbeitsräumen sind die Normen zahlreicher außerberuflicher Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen. Die Personen, die für die Sicherstellung der Arbeitssicherheit verantwortlich sind, sollten neben den NFPA-Vorschriften auch die kommunalen Bauvorschriften, die International Building Code und internationale Brandschutznormen berücksichtigen.
