„ATmosphere EXplosible“ ist ATEX.
Die beiden europäischen Richtlinien zur Regulierung explosionsfähiger Atmosphären werden zusammen als ATEX bezeichnet: 1) Richtlinie 99/92/EG über Mindestmaßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes von Personen, die möglicherweise durch explosionsfähige Atmosphären in explosionsgefährdeten Bereichen gefährdet sind (allgemein bekannt als „ „ATEX 137“ bzw. „ATEX-Arbeitsplatzrichtlinie“). Je nach Gefährdung durch brennbare Gase oder Dämpfe werden die ATEX-Zonen für Beleuchtungsgüter entweder als Zone 1 oder Zone 2 bezeichnet. Daher müssen diese Beleuchtungssysteme für explosionsgefährdete Bereiche entsprechend dem Explosionsgrad entsprechend definiert werden. Einteilung gefährlicher Orte in Zonen.
Gefahrenbereiche in den Zonen 1 und 2
Zone 1 ist ein Gefahrenbereich, in dem erwartet wird, dass bei normalem Betrieb in regelmäßigen Abständen eine explosionsfähige Umgebung aus brennbaren Materialien, gemischt mit Luft in Form von Gas, Dampf oder Nebel, entsteht.
Bei Zone 2 handelt es sich um einen explosionsgefährdeten Bereich, in dem bei normalem Betrieb nicht damit zu rechnen ist, dass sich explosionsfähige Atmosphären aus brennbaren Verbindungen gemischt mit Luft in Form von Gas, Dampf oder Nebel entwickeln und, wenn doch, nur kurze Zeit anhalten.
Produktübersicht für Leuchten und Beleuchtung:
Flutlichter: Zone 1 und Zone 2
Kran: Zone 1 und Zone 2
Leuchten: Zone 1 und Zone 2
Schotte: Zone 1 und Zone 2
High Bay Lights: Zone 1 und Zone 2
Handlampen: Zone 1 und Zone 2
Taschenlampen, Stirnlampen
Gefährdungsbereiche werden in Zonen eingeteilt, je nachdem, wie oft und wie lange eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.

