Explosionsgeschützte Beleuchtungist ein wesentliches Sicherheitsmerkmal, das in vielen Branchen und Einrichtungen erforderlich ist. Diese Leuchten sind speziell dafür ausgelegt, Explosionen in gefährlichen oder explosiven Umgebungen zu verhindern. Diese Art von Beleuchtung muss bestimmte Normen erfüllen, um ihre Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten. In diesem Artikel besprechen wir die Norm für explosionsgeschützte Beleuchtung und untersuchen, was diese Leuchten von herkömmlichen Beleuchtungskörpern unterscheidet.
Der Standard für explosionsgeschützte Beleuchtung wird von der National Fire Protection Association (NFPA) in den USA festgelegt. Die NFPA veröffentlicht eine Reihe von Vorschriften und Standards, die Brände und Explosionen in industriellen und gewerblichen Umgebungen verhindern sollen. NFPA 70 ist der National Electrical Code (NEC), der die Anforderungen an elektrische Systeme in explosionsgefährdeten Bereichen festlegt.
Explosionsgeschützte Beleuchtungskörper müssen so konstruiert und gebaut sein, dass im Inneren des Körpers keine Funken oder Explosionen entstehen können. Dies wird durch den Einsatz spezieller Materialien und Konstruktionstechniken erreicht, die die Entstehung von Lichtbögen verhindern. Neben der Konstruktion des Leuchtkörpers selbst müssen auch die elektrischen Leitungen und Anschlüsse so ausgelegt sein, dass Funkenbildung vermieden wird.
Ein weiterer wichtiger Faktor bei explosionsgeschützter Beleuchtung ist die Einstufung der Leuchte. Diese Einstufung wird durch die Art der gefährlichen oder explosiven Umgebung bestimmt, in der sie verwendet wird. Die Einstufung gibt den Grad des Schutzes an, den die Leuchte gegen Explosionen und andere gefährliche Bedingungen bietet. Die gängigsten Einstufungen für explosionsgeschützte Beleuchtungskörper sind Klasse I, II und III. Leuchten der Klasse I sind für den Einsatz in Umgebungen konzipiert, in denen brennbare Gase oder Dämpfe vorhanden sind, während Leuchten der Klasse II für den Einsatz in Umgebungen mit brennbarem Staub konzipiert sind. Leuchten der Klasse III sind für den Einsatz in Bereichen konzipiert, in denen entzündliche Fasern oder Materialien vorhanden sind.
Explosionsgeschützte Beleuchtungskörper müssen außerdem abgedichtet sein, um das Eindringen von Wasser, Staub oder anderen Verunreinigungen zu verhindern. Der Grad des Schutzes wird durch die IP-Schutzart (Ingress Protection) angegeben, eine zweistellige Zahl, die den Grad des Schutzes gegen Staub und Feuchtigkeit angibt. Die erste Ziffer gibt den Grad des Schutzes gegen feste Objekte an, während die zweite Ziffer den Grad des Schutzes gegen Flüssigkeiten angibt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass explosionsgeschützte Beleuchtung ein wichtiges Sicherheitsmerkmal ist, das in vielen Branchen und Einrichtungen erforderlich ist, in denen gefährliche oder explosive Umgebungen vorhanden sind. Diese Leuchten müssen bestimmte von der NFPA festgelegte Standards erfüllen, um ihre Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten. Der Standard für explosionsgeschützte Beleuchtung umfasst Anforderungen an Konstruktion, Verkabelung und Nennwerte sowie an die Abdichtung der Leuchte, um das Eindringen von Wasser und Staub zu verhindern. Durch die Einhaltung dieser Standards können Einrichtungen sicherstellen, dass ihre explosionsgeschützte Beleuchtung zuverlässig und wirksam ist, um Unfälle zu verhindern und Arbeitnehmer zu schützen.
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Modell |
OHBF8260 |
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Leistung |
80W-480W |
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Eingangsspannung |
100-240V Wechselstrom |
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LED-Chip |
CREE |
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Lumenleistung |
>130lm/w |
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Leistungsfaktor |
>0.95 |
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Energieeffizienz |
>85% |
| Wasserdicht |
IP68 |
| Klirrfaktor |
15% |
| Garantie |
3/5 Jahre |
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Farbtemperatur |
3000K/4000K/6000K |
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Betriebstemperatur |
-20 Abschluss ein +40 Abschluss |

