Wo ist eine Notausgangsbeleuchtung unerlässlich?

Ein Notbeleuchtungssystem sollte gemäß dem HM-Regierungsdokument Brandschutz-Risikobewertung: Büros und Geschäfte (S. 100) in der Regel Folgendes umfassen, genauer gesagt:
jede Ausgangstür
Austrittspunkte
Korridorübergänge Außerhalb der Tür jedes Ausgangs und entlang externer Fluchtwege
Notausgangssignale
Treppen, die genug Licht für jeden Flug bieten
Änderungen der Bodenhöhe und Toilettenräume, die größer als 8 m2 sind und keine Fenster haben
Ausrüstung zur Brandbekämpfung
Meldestellen für Brandmelder
Geräte, die im Krisenfall abgeschaltet werden müssten
Aufzüge
Flächen in Gebäuden größer als 60 m2
Jeder der oben genannten Gegenstände benötigt keine eigene Lichtquelle (Leuchte), aber es sollte eine ausreichende Gesamtbeleuchtung vorhanden sein, um sie sichtbar und funktionsfähig zu machen.
